AufgabeAltstandorte

Als Altstandorte werden im Bundesbodenschutzgesetz die Grundstücke stillgelegter Anlagen bezeichnet, auf denen früher mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist. Hierzu zählen vor allem die Brachflächen stillgelegter Industriebetriebe und die Gelände ehemaliger Infrastruktureinrichtungen (Bahnhöfe).

Da ein sparsamer Umgang mit Grund und Boden immer wichtiger wird, gewinnt die Sanierung und Wiedernutzbarmachung solcher Altstandorte eine immer größere Bedeutung.

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